Nährwertangaben – was wollen Konsumenten wissen und wie können Sie rechtliche Konformität gewährleisten?

Nährwertangaben helfen Konsumenten dabei, Lebensmittel untereinander zu vergleichen. Welches Produkt enthält mehr Fett, welches mehr Zucker? In Tabellenform findet man diese Informationen auf fast allen Verpackungen von Lebensmitteln und Getränken. Dabei ist durch die EU-Lebensmittelverordnung (LIMV) genau festgelegt, wie die Nährwertangaben auszusehen haben und welche Inhaltsstoffe in welcher Weise aufzuführen sind.

Nährwertangaben für Konsumenten

Laut BMEL-Ernährungsreport 2017 legen 89% der Deutschen Wert auf eine gesunde Ernährung. Deshalb fällt der Blick im Geschäft häufig auf die Nährwertangaben und Inhaltsstoffe, wenn es darum geht, welches Produkt im Warenkorb landet. Konsumenten wollen wissen, woraus sich das Produkt zusammensetzt, wann es hergestellt wurde und wie lange es haltbar ist. Aber auch die Anteile an Zucker, Kalorien und Fett spielen eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung – insbesondere wenn Diät- oder Ernährungspläne eingehalten werden sollen. Allergien und Unverträglichkeiten machen eine eindeutige Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ebenso notwendig.

Ausschlaggebend für den Einkauf von Lebensmitteln und Getränken sind neben dem persönlichen Geschmack die regionale Herkunft, Produktinformationen und Preis. Die Fülle an Informationen zu gesunder Ernährung führt dazu, dass bewusster eingekauft wird. Konsumenten achten mehr auf Inhaltsstoffe, Nährwertangaben und Umweltaspekte. Wird ein bestimmtes Produkt allerdings über einen längeren Zeitraum hinweg gekauft, bleibt der Blick auf Inhaltsstoffe und Nährwertangaben aufgrund von Vertrauen und Gewohnheit meist aus. Dennoch müssen die Informationen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.

Die Big 7 der Nährwertangaben

Seit dem 13. Dezember 2016 ist in der Europäischen Union die Angabe von Nährwerten grundsätzlich verpflichtend. Ausnahmen bilden nur alkoholische Getränke, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol beinhalten sowie lose Ware und unverarbeitete Erzeugnisse. Bezogen auf eine Produktmenge von 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter müssen auf der Verpackung die Big 7 für den Konsumenten klar ersichtlich sein: Gesetzlich vorgeschrieben sind die Deklaration von Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Um Konsumenten die Einordnung des Produkts in ihren Ernährungsplan zu erleichtern, können die Nährwertangaben für eine Portion aufgedruckt oder der Anteil an der empfohlenen Tageszufuhr für eine erwachsene Person (GDA) ergänzt werden. Ungesättigte Fettsäuren, Stärke und Ballaststoffe können ebenfalls vom Hersteller in der Nährwerttabelle angegeben werden. Ab einer Menge von 15% der empfohlenen Tagesdosis gilt das Gleiche auch für Vitamine und Mineralstoffe.

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Die Health-Claims-Verordnung

Im Zusammenhang mit Nährwertangaben dienen Hinweise auf besondere Produkteigenschaften wie „ohne Zuckerzusatz“ oder „fettfrei“ regelrecht als Eyecatcher für den Konsumenten. Allerdings handelt es sich hierbei um keine willkürliche Angabe. Die Health-Claims-Verordnung legt fest, wann und wie nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln gemacht werden dürfen. Voraussetzung ist, dass der Hinweis wissenschaftlich fundiert und für Verbraucher verständlich formuliert ist.

Produzenten dürfen nur zugelassene nährwertbezogene Angaben auf Etikette drucken. Als zuckerfrei beispielsweise gilt, was weniger als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter enthält. Hat ein Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder andere süßende Substanzen, so darf es mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ versehen werden. Ein natürlicher Zuckeranteil wird für den Konsumenten durch den Aufdruck „Enthält von Natur aus Zucker“ sichtbar.

Die Health-Claims-Verordnung befasst sich ebenso mit der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. In der sogenannten Artikel-13-Liste hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben mit ihren jeweiligen Regelungen zusammengetragen, vorwiegend für Vitamine und Mineralstoffe. Außerdem befinden sich auf Verpackungen teilweise noch Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und Gesundheit von Kindern.

Wünsche der Verbraucherzentrale

Obwohl die einheitlichen europäischen Nährwertangaben den Konsumenten schon detaillierte Informationen über Lebensmittel liefern, fordert die Verbraucherzentrale weitere Verbesserungen. Dazu gehört die Etablierung eines Ampel-Systems, das für Konsumenten die Einschätzung des Fett-, Zucker- und Salz-Gehalts erleichtern soll. Diese Forderung wurde allerdings bereits abgelehnt, da die drei Inhaltsstoffe Teil einer ausgewogenen Ernährung sein sollen. Außerdem kritisiert die Verbraucherzentrale, dass die Schriftgröße auf Etiketten (derzeit 0,9-1,2 Millimeter) insbesondere für ältere Konsumenten nur sehr schwer zu lesen ist. Sie fordern ebenfalls eine deutlichere Kennzeichnung von Ursprungsland und Herkunftsort sowie Imitaten von Lebensmitteln. In der Kritik stehen zudem die Ausnahme von Nährwertangaben bei Alkohol und die Angabe von „Gewürze“ und „Kräutermischung“ in den Inhaltsstoffen, da Konsumenten so der Zugang zu genauen Informationen verwehrt bleibt. Es ist also möglich, dass in Zukunft in dieser Richtung noch Gesetzesänderungen folgen werden.

Nährwertangaben in der Schweiz

Während die Nährwertangaben in Deutschland und Österreich durch EU-Gesetze reguliert werden, ist die Schweiz nicht an diese gebunden. Dennoch soll das Lebensmittelgesetz der Schweiz an das derzeit geltende EU-Recht angeglichen werden. Seit dem 01. Mai 2017 ist laut der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel [LIV] die Nährwertdeklaration deshalb verpflichtend.

Der Unterschied zu Nährwertangaben nach EU-Gesetz besteht darin, dass es in der Schweiz eine kleine und eine große Nährwertdeklaration gibt. Welche davon auf die Etiketten gedruckt wird, bleibt den Schweizer Produzenten überlassen. Die kleine Nährwertdeklaration macht Angaben zu Energiewert, Fettgehalt, Kohlenhydraten, Eiweiß und Salz. Bei der großen Nährwertdeklaration wird der Gehalt an gesättigten Fettsäuren und Zucker ergänzt.
Datenbänke für Nährwertangaben

Der Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) ist die Lebensmittelnährwertdatenbank Deutschlands. Er enthält die durchschnittlichen Nährwerte und Inhaltsstoffe von circa 10.000 Lebensmitteln, darunter sowohl frische Lebensmittel als auch fertig zubereitete. Grundlage sind Analysewerte des Max-Rubner-Instituts aus Fachliteratur sowie Analysewerte von Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie und von internationalen Nährwerttabellen. Jedoch sind Lizenzen für den BLS nur kostenpflichtig erhältlich.

Die österreichische Nährwerttabelle entsteht in Zusammenarbeit mit dem Institut für Ernährungswissenschaften der Universität Wien. Sie ergänzt den BLS um die Nährwerte österreichischer Lebensmittel. Außerdem enthält die österreichische Nährwerttabelle Synonyme für die Produkte, eine Kategorisierung nach Traditioneller Chinesischer Medizin und Angaben über Allergene.

Auch die Schweiz verfügt über eine Nährwertdatenbank, in der Informationen über die Zusammensetzung von in der Schweiz erhältlichen Lebensmitteln abrufbar sind. Diese Angaben beziehen sich normalerweise auf Makronährstoffe, Wasser-, Alkohol und Energiegehalt, Nahrungsfasern, Mikronährstoffe und Zusammensetzung der Fette. Handelt es sich um spezielle Produkte von Firmen, sind lediglich die Informationen erhältlich, die die Firma zur Verfügung stellt.

Regelkonforme Nährwertangaben dank effizientem Datenmanagement

Ein Datenmanagementsystem ermöglicht es, ohne großen Aufwand wichtige Daten für die Nährwertangaben zu dokumentieren und zu aktualisieren. Durch Zugang zu Informationen über Regulierungen kann die Regelkonformität dabei automatisch geprüft werden. Außerdem lassen sich die Daten einfach mit Konsumenten, Zulieferern und Käufern teilen. Somit kann schnell auf Regeländerungen oder neue Kundenwünsche reagiert werden und die Daten bleiben dennoch stets aktuell und fehlerfrei.

2019-06-13T10:27:09+02:00Blog, GTIN-Connector|
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