Regelkonforme Produktinformationen

Rund 37 Prozent aller Deutschen leiden an einer Allergie. Neurodermitis, Heuschnupfen, Lebensmittelunverträglichkeit und viele andere – sie alle beeinträchtigen das Leben der Betroffenen und belasten nicht nur ihre Gesundheit, sondern stellen vor allem besonders hohe Anforderungen an den alltäglichen Einkauf im Supermarkt. Gut, dass es hier die Europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gibt. Sie legt fest, dass die Konsumenten beim Kauf von Lebensmitteln und Getränken Zugang zu allen relevanten, regelkonformen Produktinformationen erhalten sollen, mit europaweit einheitlichen Vorgaben zur Kennzeichnung der Produkte. Ein großer Vorteil für die Kunden und eine mindestens ebenso große Herausforderung für die Hersteller, Zulieferer und Einzelhändler. Ein digitales Produktdatenmanagementsystem für die schnelle und einfache Dokumentation aller regelkonformen Produktinformationen ist deswegen ein Muss.

Bevor man sich nun dafür entscheidet, als Unternehmen aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie den Weg der Digitalisierung mitzugehen, ist es bekanntermaßen essenziell zu wissen, was den Kunden zum Kauf eines Produktes bewegt – oder ihn davon abhält. Das nämlich hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Entweder spricht ihn die Verpackung an oder der Preis, entweder kennt er das Produkt bereits und ist überzeugt von der Qualität oder er ist einfach neugierig. 89 Prozent der Deutschen legen bei ihrem Einkauf Wert auf eine gesunde Ernährung, so der Ernährungsreport 2017 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Keine Frage also, dass der Blick im Geschäft häufig auf die Nährwertangaben und Inhaltsstoffe fällt, wenn es darum geht, welches Produkt im Warenkorb landet. Mehr und mehr wollen Konsumenten heute wissen, woraus sich ein Produkt zusammensetzt, wann es hergestellt wurde und wie lange es haltbar ist. Aber auch die Anteile an Zucker und Fett sowie die Kalorien spielen eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung – insbesondere, wenn Diät- oder Ernährungspläne die Mahlzeiten bestimmen. Und auch besagte Allergien und Unverträglichkeiten machen eine eindeutige Kennzeichnung aller regelkonformen Produktinformationen notwendig.

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Nährwertangaben – eine große Herausforderung

Die Qualität der angebotenen Produkte steht für Unternehmen aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie ganz oben auf der Prioritätenliste. Um eine hochwertige Qualität zu gewährleisten, muss zu jedem Zeitpunkt eine klare und aktuelle Übersicht über die Produktionsprozesse und alle verwendeten Materialien verfügbar sein. Und das nicht nur auf dem Papier, sondern auch online und für jedermann zugänglich. Lebensmittelskandale der Vergangenheit und das gesteigerte Bewusstsein der Verbraucher für gesunde Ernährung fordern mehr Transparenz in der Branche und stellen Unternehmen vor eine herausfordernde Aufgabe. Denn die durch transparente Prozesse entstehende Datenmenge bedeutet eine Menge an organisatorischer, dokumentarischer und programmatischer Arbeit.

Um EU-Vorschriften zur Deklaration regelkonformer Produktinformationen einhalten zu können sind Unternehmen seit Ende 2014 dazu verpflichtet, alle erforderlichen Produktinformationen auch online zur Verfügung zu stellen. Doch Produktrezepte und Produktionsumstände ändern sich ständig und bedürfen deswegen einer fortlaufenden Aktualisierung aller Informationen. Ein erheblicher Arbeitsaufwand, der laut aktueller Forschungen die Hälfte der Arbeitszeit aller Mitarbeiter einnimmt. Manuelles Eintragen der neuen Produktinformationen ist anfällig für Fehler, braucht Zeit – und kostet Geld. Denn sobald Unternehmen täglich große Datenmengen generieren, entstehen Dateninkonsistenzen, die wiederum aufwendige Rückverfolgung benötigen, um einen Fehler zu beheben. Effizient ist das nicht.

Mit den Big 7 auf der sicheren Seite

In der Europäischen Union ist die Angabe von Nährwerten seit dem 13. Dezember 2016 grundsätzlich verpflichtend. Dabei gilt es, sieben Angaben zu berücksichtigen, um den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf regelkonforme Produktinformationen zu genügen:

  • Brennwert
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Immer bezogen auf eine Produktmenge von 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter müssen diese Nährwerte für den Konsumenten klar ersichtlich sein, um ihm die Einordnung des Produkts in seinen Ernährungsplan zu erleichtern. Hierbei können die Nährwertangaben entweder für eine Portion oder für den Anteil an der empfohlenen Tageszufuhr für eine erwachsene Person (Guideline Daily Amount, GDA) aufgedruckt sein. Eine Nennung beider Angaben ist zudem auch möglich. Optional können Hersteller auch zusätzlich ungesättigte Fettsäuren, Stärke und Ballaststoffe in der Nährwerttabelle angeben. Gleiches gilt für Vitamine und Mineralstoffe ab einer Menge von 15% der empfohlenen Tagesdosis. Lediglich alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol sowie lose Ware und unverarbeitete Erzeugnisse bilden hierbei eine Ausnahme und müssen nicht über eine Nährwerttabelle mit den dazugehörigen regelkonformen Produktinformationen auf dem Produktetikett verfügen.

Die Health-Claims-Verodnung

„Ohne Zuckerzusatz“ oder „fettfrei“ sind Kennzeichnungen, die den meisten Konsumenten direkt ins Auge springen, stehen diese beiden doch für gesunde und somit gute Lebensmittel. Doch auch hier hat es in der Vergangenheit oft irreführende Angaben auf Produkten gegeben, die dem Kunden vorgaben, etwas zu sein, dass sie nicht halten konnten. Um aus den Eyecatchern eine konkrete Angabe zu machen, legt die Health-Claims-Verordnung fest, wann und wie Hersteller nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln machen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hinweis wissenschaftlich fundiert und für den Verbraucher verständlich formuliert ist. Nur so sind regelkonforme Produktinformationen garantiert.

So gilt beispielsweise ein Getränk oder ein Lebensmittel dann als zuckerfrei, wenn es weniger als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. pro 100 Milliliter enthält. Hat ein Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder andere süßende Substanzen, so darf es mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ versehen sein. Ein natürlicher Zuckeranteil zeigt sich dem Konsumenten durch den Aufdruck „Enthält von Natur aus Zucker“. Wie sich ein Produkt genau zusammensetzt, ist dabei im Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) definiert. Er ist die Lebensmittelnährwertdatenbank Deutschlands und enthält die durchschnittlichen Nährwerte und Inhaltsstoffe von rund 15.000 Lebensmitteln. Dazu gehören sowohl frische als auch fertig zubereitete Lebensmittel. Grundlage für die Daten sind Analysewerte des Max-Rubner-Instituts und von nationalen Kooperationspartnern, wie beispielsweise Bundesinstituten, Verbänden oder Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft. Ergänzend nutzt der BLS Datenmaterial aus wissenschaftlicher Literatur sowie aus internationalen Nährstoffdatenbanken. Lizenzen für den BLS sind allerdings nur kostenpflichtig erhältlich, was für Unternehmen wiederum bedeutet, dass sie sich überwiegend selbst um die Dokumentation aller ihrer verwendeten Materialien und die regelkonformen Produktinformationen kümmern.

Andere Länder, andere Verordnungen

Auch Österreich setzt auf eine Nährwerttabelle, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Ernährungswissenschaften der Universität Wien entsteht. Sie ergänzt den BLS um die Nährwerte österreichischer Lebensmittel. Außerdem enthält die österreichische Nährwerttabelle zusätzlich mögliche Synonyme für die Produkte, eine Kategorisierung nach Traditioneller Chinesischer Medizin und Angaben über Allergene.

Ebenso verhält es sich in der Schweiz, deren Nährwertdatenbank alle regelkonformen Produktinformationen über die Zusammensetzung von in der Schweiz erhältlichen Lebensmitteln beinhaltet. Diese Angaben beziehen sich normalerweise auf Makro- und Mikronährstoffe, Wasser-, Alkohol- und Energiegehalt, Nahrungsfasern und Zusammensetzung der Fette. Handelt es sich um spezielle Produkte von Firmen, sind lediglich die Informationen erhältlich, die die Firma zur Verfügung stellt.

Während in Deutschland und Österreich die EU-Gesetze die Nährwertangaben regulieren, ist die Schweiz nicht an diese gebunden. Dennoch soll das Lebensmittelgesetz der Schweiz zukünftig an das derzeit geltende EU-Recht angeglichen werden. Seit dem 01. Mai 2017 ist die Nährwertdeklaration deshalb auch hier verpflichtend.

Produktdatenmanagement für regelkonforme Produktinformationen

Schnelllebigkeit ist das Charakteristikum der heutigen Zeit. Kaum hat sich ein Unternehmen an neue gesetzliche Vorgaben angepasst, gibt es schon wieder Neuerungen. So hat die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung jüngst in einer neuen Vorschrift die Kennzeichnungspflicht erweitert. Und die betrifft nicht nur die physische Warenwelt, sondern insbesondere den digitalen Bereich. Kunden und Geschäftspartner müssen ab jetzt online auf dieselben Informationen zugreifen können. Diese Online-Verteilung und -Bereitstellung von regelkonformen Produktinformationen bedeutet eine neue große Herausforderung für Lebensmittelhersteller und Einzelhändler.

Einen entscheidenden Vorteil hat hier, wer das Thema Digitalisierung in seinem Unternehmen bereits umgesetzt oder zumindest im Ansatz damit begonnen hat. Nicht automatisierte Unternehmen hingegen haben es deutlich schwerer. Hinzu kommt, dass sich Rezepte und Produktionsumstände stetig ändern, die Datenmengen größer werden und damit die Fehlerquellen zunehmen. Wer alle Informationen manuell eintragen muss, verliert nicht nur wertvolle Zeit, sondern macht sich zudem im Falle einer Dateninkonsistenz angreifbar. Verbraucher fordern Transparenz als Basis, um einem Unternehmen vertrauen zu können. Händische Verwaltung aller Daten ist da sicher nicht der richtige Weg. Die Lösung: ein zentrales, digitales System zum Produktdatenmanagement (PDM), auf das alle Hersteller und Händler zu eigenen Informationszwecken sowie für ihre Kunden zurückgreifen können – weltweit!

 

Fotoquelle Titelbild: © fotolia / PhotoSG

2019-07-10T11:12:42+02:00Compliance Management|
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